Aufnahmebedingungen und Kosten

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– Eine freiwillige und motivierte Teilnahme am Therapieprogramm wird vorausgesetzt

– Eine vorherige Entgiftung sollte abgeschlossen sein

– Unsere Einrichtung ist nach §35 BtMG anerkannt.

Die Kosten der Behandlung können von der Deutschen Rentenversicherung übernommen werden

(federführend ist die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover).

Auch die Krankenkassen (nach § 111 und § 40 SGB V )

und die Sozialhilfeträger (als Eingliederungshilfe) stehen als Kostenträger im Rahmen der Medizinischen Rehabilitation zur Verfügung.

Wenn Sie Therapie machen möchten,
rufen Sie diese Nummer an: 05308 1710
Bernd Gehring spricht dann mit Ihnen über alles Weitere,

z.B. wo Sie den Antrag auf Kostenübernahme stellen.

Sie können eine Mail schreiben: info@projekt-kaffeetwete.de
oder das Kontakt-Formular benutzen.